© 2012 audiOrama
Geschäftsbedingungen für Beleuchtungs- und Beschallungstechniker
Stand 10/2010 Unternehmer, Verbraucher, Kauf, Miete
1. Geltung
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (audiOrama GmbH) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft (insbesondere
Verkauf, Vermietung, Sach- und Dienstleistungen, sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei
künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.2. Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.audiorama.at)
1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden
schriftlichen – Zustimmung.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebot/Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.3. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber
unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.4. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen
über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns bekannt zu
geben. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich –
unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
2.5. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen.
3. Preise
3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hiefür
vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
3.4. Baustellensicherungen, Abschrankungen, Absperrbänder und sonstige Sicherungsmaßnahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen.
3.5. Wird uns vom Kunden eine Anlieferung einschließlich Parkmöglichkeit nicht in einer Entfernung von maximal 50 m ermöglicht, ist uns der Mehraufwand durch einen Preiszuschlag von
10 % pro angefangenen Kilometer abzugelten. Ebenso besteht ein Entgeltszuschlag von 10 % pro zu überwindendem Stockwerk, für welches kein verwendbarer Lift zur Beförderung
sämtlicher Vertragsleistungen zur Verfügung steht.
3.6. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 10 %
hinsichtlich
a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder
b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommission oder von Änderungen der nationalen bzw.
Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen
Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.7. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat
zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
3.8. Konsumenten als Kunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.6. sowie bei Dauerschuldverhältnissen gemäß Punkt 3.7. nur bei
einzelvertraglicher Aushandlung, wenn die Leistung innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss zu erbringen ist.
4. Beigestellte Geräte, Materialien, Daten, ua. (Beistellungen)
4.1. Werden Beistellungen vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 10 % des Werts der Beistellungen zu berechnen.
4.2. Solche Beistellungen des Kunden sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.
4.3. Die Qualität und Betriebsbereitschaft (einschließlich vereinbarter Dateiformate) von Beistellungen liegt in dessen Verantwortung.
5. Zahlung
5.1. Die Hälfte des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, die andere Hälfte bei Leistungsbeginn fällig.
5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.
5.3. Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in Höhe von 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen
aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
5.6. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber
Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer
Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht
eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres
Unternehmens.
5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro
Mahnung in Höhe von € 25,- soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
5.10 Unsere Ansprüche bestehen unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung. Im Falle von Verzögerungen oder vorzeitiger Beendigung des Leistungsvertrages auf Grund
eines vom Kunden zu vertretenden Verhaltens sind wir berechtigt, das Leistungsentgelt für die gesamte ursprüngliche Vertragszeit zu berechnen.
6. Bonitätsprüfung
6.1. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten
Gläubigerschutzverbände AKV, Creditreform und KSV übermittelt werden dürfen.
7. Vereinbartes Rücktrittsrecht/Stornogebühr
7.1. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, ohne besonderen Grund bis vier Tage vor dem vereinbarten Beginn unserer Leistungserbringung (nur bei Vermietung, Sach- und
Dienstleistung) schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt der Rücktritt bis einem Monat vor dem vereinbarten Leistungsbeginn ist eine Stornogebühr von 25 % des Nettoentgelts zzgl.
USt zu zahlen, danach 50 % des Nettoentgelts zzg. USt.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung einschließlich
Bodenbeschaffenheit, Zufahrtsmöglichkeit und Beistellung geeigneten Personals geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen
umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, alles Erforderliche auf seine Kosten zu veranlassen, damit die Arbeiten einschließlich vereinbarter Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen rechtzeitig
angefangen und störungsfrei durchgeführt werden können. Dies wird von uns vertragsspezifisch konkretisiert. Beispielsweise ist uns uneingeschränkter Zutritt am Veranstaltungsort zur
Leistungserbringung zu ermöglichen.
4.4. Veranstaltungsstätten, Beistellungen, Konstruktionen, Bodenbeschaffenheit, Tragfähigkeit u.a. müssen für die Leistungsausführung geeignet sein. Stellt sich nachträglich
heraus, dass zuvor Genanntes bzw. die Veranstaltungsörtlichkeit zu adaptieren ist, stellt dies eine Änderung des Vertrages dar, und hat der Kunde den dadurch notwendigen Mehraufwand
zusätzlich abzugelten.
8.3. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung unaufgefordert alle nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- Wasser und ähnlicher Anlagen
zu machen sowie die Informationen zur Ermöglichung einer ordnungsgemäßen Ausführung zur Verfügung zu stellen, wie beispielsweise Bau-, Bestuhlungspläne, nötige Angaben über
zeitlichen Ablauf der Veranstaltung samt Einsatzzeiten, Bühnenanweisungen, Unfallverhütungsvorschriften etc. und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen rechtszeitig bekannt
zu geben
8.4. Der Kunde hat uns über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort (z.B. Hochwasser) - üblicherweise im Rahmen einer gemeinsamen Begehung des Veranstaltungsortes -
ehestmöglich, jedenfalls aber vor Aufnahme der Arbeiten hinzuweisen.
8.5. Uns ist zur Abklärung im Rahmen der Vertragserfüllung (z.B. Zeitpunkt, wann uns vollständiger Auf- bzw. Abbau zu ermöglichen ist) seitens des Kunden ein für die Abwicklung
umfassend befugter und informierter Ansprechpartner zu benennen.
8.6. Vom Kunden sind während unserer Leistungserbringung (einschließlich An- und Abbau sowie einer allfälligen Lagerung von Geräten etc.) in ausreichender Zahl Hilfskräfte
beizustellen.
8.7. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Genehmigungen gegenüber Behörden, insbesondere auch urheberrechtlicher Natur, einschließlich
Anmeldung der Veranstaltung, auf seine Kosten zu veranlassen, sowie für Behörden benötigte E-Befunde und statische Gutachten beizubringen. Auf diese weisen wir Verbraucher im
Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat.
AGB Download
als PDF
AGB
Home
Unternehmen
Team
Referenzen
Impressum
AGB
Leistungen
Großhandel
Technik
Gebrauchtgeräte
Studio
Galerie
Popfest Technik
Bälle und Feiern
Archiv
Kontakt
< 1 2 3 >
< 1 2 3 >
Petritschgasse 14
1210 Wien
+43 (0)1 271 28 10